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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.    GELTUNGSBEREICH
  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der ANGEHEUERT GmbH (im Folgenden „ANGEHEUERT “) und dem Auftraggeber (im Folgenden “Kunden”).
  2. Die in den AGB gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen.
  3. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden auch bei Kenntnis derselben nicht Vertragsbestandteil, ausgenommen ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich oder per Mail mit gesondertem Vertrag zugestimmt.
  4. Auf die vorliegenden AGB sowie auf sämtliche mit ANGEHEUERT abgeschlossenen Rechtsgeschäfte ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher nicht zwingender Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes anzuwenden. Im Falle eines Rechtsstreites wird für ANGEHEUERT die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Innsbruck vereinbart.
  5. ANGEHEUERT berät ihre Kunden bei der Vorselektion, Administration, Suche, Auswahl und Vermittlung von Kandidaten aus den verschiedensten Bereichen der Fach- und Führungskräfte. Es wird zwischen dem suchenden Kunden und ANGEHEUERT ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen. ANGEHEUERT ist berechtigt, die Annahme des Auftrages ohne Angabe eines Grundes abzulehnen.
II.    GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ
  1. ANGEHEUERT ist bestrebt, von Bewerbern erhaltene Informationen mit größter Sorgfalt zu überprüfen, übernimmt für deren Richtigkeit aber keinerlei Haftung. Die Vorauswahl der Bewerber, welche dem Kunden präsentiert werden, wird von ANGEHEUERT auf Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich der Kunde haftet, sowie auf Basis der vom Bewerber zur Verfügung gestellten Informationen getroffen.
  2. ANGEHEUERT leistet weder für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Kandidaten erhaltenen Informationen noch für die Qualität der Arbeiten, welche ausgewählte Kandidaten im Unternehmen des Kunden erbringen, Gewähr.
  3. Gegen ANGEHEUERT geltend gemachte Schadensersatzansprüche sind bei Vorliegen leichter Fahrlässigkeit jedenfalls ausgeschlossen. 
  4. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit wird die Haftung für den Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden ausgeschlossen.
  5. ANGEHEUERT haftet nur für eigene Inhalte auf ihrer Website. Soweit dort mit „Links“ der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist ANGEHEUERT für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die fremden Inhalte werden von ANGEHEUERT nicht zu eigenen Inhalten gemacht. ANGEHEUERT verpflichtet sich, bei Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten, die „Verlinkung“ zu diesen Seiten schnellstmöglich aufzuheben, ohne jegliche Schadenersatzansprüche zu leisten.
III.    BEWERBERSCHUTZ / GEHEIMHALTUNG
  1. Der Kunde verpflichtet sich sämtliche Informationen über bzw. Daten betreffend Bewerber, die ihm durch ANGEHEUERT übermittelt bzw. sonst wie bekannt gemacht werden (Lebensläufe, Zeugnisse, private Dokumente etc.), geheim zu halten und insbesondere nicht an Dritte ohne Einverständnis von ANGEHEUERT weiterzugeben.
  2. Der Kunde verpflichtet sich weiters, Bewerber, die durch ANGEHEUERT präsentiert (Unterlagen und Dokumente an den Kunden übermittelt bzw. über das Projektmanagementtool Trello an den Kunden gesendet) werden, nicht an Dritte weiterzuleiten bzw. sonst zu einer Kontaktherstellung zwischen diesen Bewerbern und Dritten beizutragen. Der Kunde erkennt bei Vermittlungsaufträgen die ursächliche Such- und Vermittlungstätigkeit ANGEHEUERT an.
  3. Der Kunde verpflichtet sich weiters, ANGEHEUERT vom Abschluss eines Vertrages mit einem durch ANGEHEUERT präsentierten (Unterlagen und Dokumente an den Kunden übermittelt bzw. über das Projektmanagementtool Trello an den Kunden gesendet)  Bewerber umgehend zu verständigen, auch für welchen sich der Kunde ursprünglich nicht entschieden hatte. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von € 20.000,00 pro Verstoß vereinbart, darüber hinausgehende gesetzliche und vertragliche Ansprüche von ANGEHEUERT bleiben unberührt.
  4. Falls zwischen dem Kunden und dem von ANGEHEUERT präsentierten Bewerber bereits Kontakt besteht, da sich der Bewerber zum Beispiel direkt beim Kunden gemeldet hat, zählt der Tag an dem der Bewerber kontaktiert (durch ANGEHEUERT auf unterschiedlichen Netzwerken, Talentpools usw. kontaktiert wurde bzw. eine Bewerbung des Bewerbers bei ANGEHEUERT eingegangen ist) wurde. Wenn, wie oben beschrieben, der Kontakt zwischen ANGEHEUERT und Bewerber vor dem Kontakt zwischen Bewerber und Kunde bestanden hat, wird ein Erfolgshonorar verrechnet. Wenn jedoch der Kunde den Kontakt mit dem Bewerber vor ANGEHEUERT hatte, dann wird für die Anstellung kein Erfolgshonorar in Rechnung gestellt.
  5. Für den Fall eines Vertragsabschlusses zwischen Kunden und einem von ANGEHEUERT präsentierten (Unterlagen und Dokumente an den Kunden übermittelt bzw. über das Projektmanagementtool Trello an den Kunden gesendet) Bewerber innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten ab Präsentation bzw. Bekanntgabe  (Unterlagen und Dokumente an den Kunden übermittelt bzw. über das Projektmanagementtool Trello an den Kunden gesendet) der Daten des Bewerbers an den Kunden anerkennt der Kunde ausdrücklich die Leistung von ANGEHEUERT für den erfolgten Vertragsabschluss, und zwar insbesondere auch dann, wenn der Kunde den Bewerber im Rahmen des an ANGEHEUERT erteilten Auftrages abgelehnt hat und ihm dieser Bewerber später durch Dritte erneut vermittelt wird oder der Kontakt zwischen Kunden und Bewerber selbst oder auf welche Weise immer durch Dritte hergestellt wird. Dieses Anerkenntnis gilt auch für Vertragsabschlüsse des Bewerbers mit im wirtschaftlichen Einflussbereich (z.B. Tochterunternehmen) des Kunden stehenden Unternehmen. Hier wird das vereinbarte Honorar des Monats, in dem der Kandidat an den Kunden übermittelt wurde (siehe V. ANGEHEUERT Recruiting as a Service), an ANGEHEUERT fällig.
IV.    DIREKTE KOSTEN​

ANGEHEUERT behält sich das Recht, Reisekostenforderungen von Bewerbern, die zu persönlichen Gesprächen beim Kunden eingeladen werden, nach Möglichkeit abzuwehren. Sollte dennoch eine Verpflichtung von ANGEHEUERT entstehen, Kosten der Anreise zum Bewerbungsgespräch zu bezahlen, trägt diese Kosten der Kunde.

​V.    ANGEHEUERT Recruiting as a Service
  1. ​Die Zusammenarbeit startet mit einem fixierten Zeitraum von 3 Monaten (Kennenlernphase).
  2. Nach dieser Kennenlernphase ist die Dienstleistung monatlich bis 7 (sieben) Tage vor der nächsten Verlängerung kündbar, kann aber auch für einen längeren Zeitraum fixiert werden. 
  3. Jede Dienstleistungspauschale gilt für 1 Monat (z.B. 28.02. – 27.03.) für bis zu 4 Stellen. Mehr Stellen sind mit einer Sondervereinbarung bei Langzeitverträgen zubuchbar.
  4. Die monatliche Betreuungspauschale ist jeden Monat im Vorhinein innerhalb des Zahlungsziels zu entrichten (siehe VI. ZAHLUNGSZIEL)
  5. Das Erfolgshonorar ist bei erfolgreicher Vermittlung eines von ANGEHEUERT präsentierten Kandidaten (unterschriebener Arbeitsvertrag unabhängig der Art der Anstellung z.B. Fixanstellung, Freelance usw.), unabhängig von der Dauer der Anstellung, zu bezahlen und gilt pro Einstellung. Bei Besetzung eines seitens ANGEHEUERT präsentierten Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach Übermittlung, wird das im Monat der Übermittlung an den Kunden vereinbarte Erfolgshonorar fällig und ist zu begleichen.
  6. Es kann nach Absprache ein neues Verhältnis zwischen Betreuungspauschale und Erfolgshonorar vereinbart werden (es gelten die aktuellen Preise), jedoch wird bei Besetzung eines/-r seitens ANGEHEUERT präsentierten Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach Übermittlung an den Kunden, das vereinbarte Erfolgshonorar des Monats der Übermittlung an den Kunden fällig und ist zu begleichen.
  7. Das Honorar ist auch zu entrichten, wenn der Kandidat für eine andere als die angeführte Position eingestellt wird.
  8. Als präsentierter Kandidat (in Ziffer V.5 und V.6) gilt ein Bewerber, dessen Unterlagen und Dokumente an den Kunden übermittelt bzw. über das Projektmanagementtool Trello an den Kunden gesendet wurden.
  9. Das Honorar ist auch zu entrichten, wenn eine Bewerbung bis maximal 30 Tage nach Ablauf der Kooperation an den Klienten geschickt wurde. In diesem Falle ist das vereinbarte Erfolgshonorar aus dem letzten aktiven Monat der Kooperation fällig.
  10. Sollte der Kunde während der Laufzeit des Vertrages selbst einen geeigneten Kandidaten finden und einstellen, können bereits gestellte Rechnungen nicht storniert oder zurückgefordert werden.
  11. Die Betreuungspauschale für die Dienstleistung von ANGEHEUERT (Suchaufwand, Kandidatenauswahl, Beratung, Stellenausschreibung etc.) ist unverzüglich nach Buchung zu 100% fällig.
  12. Bei der Suche von 3 Monaten und 4 offenen Stellen, garantiert ANGEHEUERT fünf passende Bewerbungen (wenn die Anforderungen an die Stelle nach Einschätzung von Angeheuert durch den Kandidaten erfüllt werden) in der Laufzeit. Bei weniger Stellen wird die Garantie, je nach Anforderungsprofil, berechnet und am Angebot angegeben.
  13. Wenn die Anzahl an passenden Bewerbungen aus Ziffer 12 nicht erreicht wird, läuft die Suche von ANGEHEUERT bis maximal 6 Monate für alle Stellen weiter, bis diese Anzahl an passenden Bewerbungen erreicht wurde. Es fallen in dieser Zeit keine monatlichen Betreuungspauschalen an, jedoch das Erfolgshonorar.
  14. Eine passende Bewerbung wird von ANGEHEUERT so definiert, dass nach der Expertise von ANGEHEUERT die Person auf die Anforderungen der Stelle passt.
VI.    ZAHLUNGSZIEL
  1.   Von ANGEHEUERT gelegte Rechnungen sind binnen zwanzig Bankwerktagen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
    2.    Bei Überschreiten des Zahlungszieles werden gesetzliche Verzugszinsen (Unternehmerzinsen) gemäß § 1333 Abs 2 ABGB verrechnet.
    3.    Sämtliche von ANGEHEUERT genannten Honorare verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
VII.    CANCELLATION FEE & BEENDIGUNG
  1.   Verträge werden grundsätzlich auf Monatsbasis bzw. 3-/6-/12-monatsbasis geschlossen, das heißt auf bestimmte Zeit. Außerdem können Verträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden.
    2.    Ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag endet mit der darin vorgesehenen Befristung oder dem vereinbarten Termin (Monatsende), ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
    3.    Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann jede Partei den Vertrag mindestens 7 Tage vor Ende der Kooperation ohne Kündigungsfrist kündigen.
    4.    Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können ANGEHEUERT und der Kunde die Geschäftsbeziehung oder Teile davon mit sofortiger Wirkung jederzeit kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere Pflichtverstöße des Unternehmens gegen die AGB und sonstige vertragliche Vereinbarungen sowie die Einstellung der Geschäftsaktivität.
    5.    Eine Auftrags-Beendigung seitens des Kunden ist zu jedem Zeitpunkt bis spätestens 7 Tage vor Ende der Kooperation möglich, bereits gestellte Rechnungen können nicht storniert bzw. bezahlte Rechnungen nicht refundiert werden.
VIII.    SONSTIGES
  1.   Grundlage für die Leistungserbringung von ANGEHEUERT ist zunächst der unterschriebene Vertrag einschließlich der AGB als Vertragsbestandteil.
    2.    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg, dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Im Übrigen gelten ansonsten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen. 

Datum 12.10.2023