ANGEHEUERT GmbH
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der ANGEHEUERT GmbH (im Folgenden „ANGEHEUERT “) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunden“).
1.2. Die in den AGB gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen.
1.3. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden auch bei Kenntnis derselben nicht Vertragsbestandteil, ausgenommen ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich oder per Mail mit gesondertem Vertrag zugestimmt.
1.4. Auf die vorliegenden AGB sowie auf sämtliche mit ANGEHEUERT abgeschlossenen Rechtsgeschäfte ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher nicht zwingender Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes anzuwenden. Im Falle eines Rechtsstreites wird für ANGEHEUERT die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Innsbruck vereinbart.
1.5. ANGEHEUERT berät ihre Kunden bei der Vorselektion, Administration, Suche, Auswahl und Vermittlung von Kandidaten aus den verschiedensten Bereichen der Fach- und Führungskräfte. Es wird zwischen dem suchenden Kunden und ANGEHEUERT ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen. ANGEHEUERT ist berechtigt, die Annahme des Auftrages ohne Angabe eines Grundes abzulehnen.
2. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ
2.1. ANGEHEUERT ist bestrebt, von Bewerbern erhaltene Informationen mit größter Sorgfalt zu überprüfen, übernimmt für deren Richtigkeit aber keinerlei Haftung. Die Vorauswahl der Bewerber, welche dem Kunden präsentiert werden, wird von ANGEHEUERT auf Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich der Kunde haftet, sowie auf Basis der vom Bewerber zur Verfügung gestellten Informationen getroffen.
2.2. ANGEHEUERT leistet weder für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Kandidaten erhaltenen Informationen noch für die Qualität der Arbeiten, welche ausgewählte Kandidaten im Unternehmen des Kunden erbringen, Gewähr.
2.3. Gegen ANGEHEUERT geltend gemachte Schadensersatzansprüche sind bei Vorliegen leichter Fahrlässigkeit jedenfalls ausgeschlossen.
2.4. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit wird die Haftung für den Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden ausgeschlossen.
2.5. ANGEHEUERT haftet nur für eigene Inhalte auf ihrer Website. Soweit dort mit „Links“ der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist ANGEHEUERT für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die fremden Inhalte werden von ANGEHEUERT nicht zu eigenen Inhalten gemacht. ANGEHEUERT verpflichtet sich, bei Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten, die „Verlinkung“ zu diesen Seiten schnellstmöglich aufzuheben, ohne jegliche Schadenersatzansprüche zu leisten.
3. BEWERBERSCHUTZ / GEHEIMHALTUNG
3.1. Der Kunde verpflichtet sich sämtliche Informationen über bzw. Daten betreffend Bewerber, die ihm durch ANGEHEUERT übermittelt bzw. sonst wie bekannt gemacht werden (Lebensläufe, Zeugnisse, private Dokumente etc.), geheim zu halten und insbesondere nicht an Dritte ohne Einverständnis von ANGEHEUERT weiterzugeben.
3.2. Der Kunde verpflichtet sich weiters, Bewerber, die durch ANGEHEUERT präsentiert werden, nicht an Dritte weiterzuleiten bzw. sonst zu einer Kontaktherstellung zwischen diesen Bewerbern und Dritten beizutragen. Somit ist jede direkte oder indirekte Kontaktaufnahme zwischen den präsentierten Bewerbern und Dritten, die nicht von ANGEHEUERT veranlasst wurde, untersagt. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtung wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von € 20.000,00 pro Verstoß vereinbart, darüber hinausgehende gesetzliche und vertragliche Ansprüche von ANGEHEUERT bleiben unberührt
3.3. Der Kunde verpflichtet sich weiters, ANGEHEUERT vom Abschluss eines Vertrages mit einem durch ANGEHEUERT präsentierten (Unterlagen und Dokumente an den Kunden übermittelt bzw. über das Projektmanagementtool Trello an den Kunden gesendet) Bewerber umgehend zu verständigen, auch für welchen sich der Kunde ursprünglich nicht entschieden hatte. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von € 20.000,00 pro Verstoß vereinbart, darüber hinausgehende gesetzliche und vertragliche Ansprüche von ANGEHEUERT bleiben unberührt.
3.4. Ein von ANGEHEUERT präsentierter Kandidat (in 3.2, 3.3, 3.5 und 5.5) gilt als ursächlich durch ANGEHEUERT vermittelt, und das vereinbarte Erfolgshonorar ist fällig, sofern der Kunde nicht nachweist, dass bereits ein aktueller Kontakt für dieselbe Stelle bestand.
Als Präsentation gilt insbesondere die Übermittlung des Kandidaten durch ANGEHEUERT per E-Mail, über Plattformen wie LinkedIn oder Xing, über Sourcing-Plattformen oder über Projektmanagement-Tools wie Trello. Maßgeblich ist der Tag der erstmaligen Übermittlung durch ANGEHEUERT.
Ein vorbestehender Kontakt durch den Kunden liegt ausschließlich dann vor, wenn der Kandidat:
1. zum Zeitpunkt der Präsentation nachweislich bereits im Bewerbungs- oder Auswahlverfahren des Kunden für dieselbe aktuell zu besetzende Stelle stand.
2. durch den Kunden nachweislich innerhalb der letzten dreißig (30) Tage vor der Präsentation aktiv für dieselbe Stelle kontaktiert hat (z. B. per E-Mail, LinkedIn/Xing-Nachricht oder über eine andere Sourcing-Plattform) und nachweißlich Bewerbungsunterlagen erhielt.
Die bloße Aufnahme in einen allgemeinen Talentpool, das Vorliegen einer älteren Bewerbung, eine passive Verbindung in sozialen Netzwerken (z. B. LinkedIn-Kontakt ohne Anschreiben) oder die reine Sichtbarkeit eines Profils gelten nicht als vorbestehender Kontakt.
3.5. Für den Fall eines Vertragsabschlusses zwischen Kunden und einem von ANGEHEUERT präsentierten (Unterlagen und Dokumente an den Kunden übermittelt bzw. über das Projektmanagementtool Trello an den Kunden gesendet) Bewerber innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten ab Präsentation bzw. Bekanntgabe (Unterlagen und Dokumente an den Kunden übermittelt bzw. über das Projektmanagementtool Trello an den Kunden gesendet) der Daten des Bewerbers an den Kunden anerkennt der Kunde ausdrücklich die Leistung von ANGEHEUERT für den erfolgten Vertragsabschluss, und zwar insbesondere auch dann, wenn der Kunde den Bewerber im Rahmen des an ANGEHEUERT erteilten Auftrages abgelehnt hat und ihm dieser Bewerber später durch Dritte erneut vermittelt wird oder der Kontakt zwischen Kunden und Bewerber selbst oder auf welche Weise immer durch Dritte hergestellt wird. Dieses Anerkenntnis gilt auch für Vertragsabschlüsse des Bewerbers mit im wirtschaftlichen Einflussbereich (z.B. Tochterunternehmen) des Kunden stehenden Unternehmen. Hier wird das vereinbarte Honorar des Monats, in dem der Kandidat an den Kunden übermittelt wurde (siehe 5 ANGEHEUERT+), an ANGEHEUERT fällig.
4. DIREKTE KOSTEN
ANGEHEUERT übernimmt keinerlei Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren. Sämtliche Aufwendungen, die auf Kundenseite oder auf Bewerberseite im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen (z. B. Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, Kosten für Tests, Assessments oder sonstige Auswahlverfahren), trägt ausschließlich der Kunde.
5. ANGEHEUERT+
5.1. Die Zusammenarbeit startet mit einem im Angebot fixierten Zeitraum.
5.2. Nach Ablauf dieses fixierten Zeitraums, kann die Kooperation, vorbehaltlich der Zustimmung durch ANGEHEUERT, in eine weiterlaufende Zusammenarbeit überführt werden.
5.3. Jede Dienstleistungspauschale gilt für 1 Monat (z.B. 28.02. – 27.03.) für bis zu 4 Stellen. Mehr Stellen sind mit einer Sondervereinbarung bei Langzeitverträgen zubuchbar.
5.4. Die monatliche Betreuungspauschale ist jeden Monat im Vorhinein innerhalb des Zahlungsziels zu entrichten (siehe 6 ZAHLUNGSZIEL)
5.5. Das Erfolgshonorar ist bei erfolgreicher Vermittlung eines von ANGEHEUERT präsentierten Kandidaten (unterschriebener Arbeitsvertrag unabhängig der Art der Anstellung z.B. Fixanstellung, Freelance usw.), unabhängig von der Dauer der Anstellung, zu bezahlen und gilt pro Einstellung. Bei Besetzung eines seitens ANGEHEUERT präsentierten Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach Übermittlung, wird das im Monat der Übermittlung an den Kunden vereinbarte Erfolgshonorar fällig und ist zu begleichen.
5.6. Das Erfolgshonorar ist auch zu entrichten, wenn der Kandidat für eine andere als die angeführte Position eingestellt wird.
5.7. Das Erfolgshonorar ist im Falle einer Vermittlung auch zu entrichten, wenn eine Bewerbung bis maximal 30 Tage nach Ablauf der Kooperation an den Klienten geschickt wurde. In diesem Falle ist das vereinbarte Erfolgshonorar aus dem letzten aktiven Monat der Kooperation fällig.
5.8. Sollte der Kunde während der Laufzeit des Vertrages selbst einen geeigneten Kandidaten finden und einstellen, können bereits gestellte Rechnungen nicht storniert oder zurückgefordert werden.
6. ZAHLUNGSZIEL
6.1. Von ANGEHEUERT gelegte Rechnungen sind binnen vierzehn Tagen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
6.2. Bei Überschreiten des Zahlungszieles werden gesetzliche Verzugszinsen (Unternehmerzinsen) gemäß § 1333 Abs 2 ABGB verrechnet.
6.3. Sämtliche von ANGEHEUERT genannten Honorare verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
7. CANCELLATION FEE & BEENDIGUNG
7.1. Ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag endet mit der darin vorgesehenen Befristung oder dem vereinbarten Termin (Monatsende), ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
7.2. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können ANGEHEUERT und der Kunde die Geschäftsbeziehung oder Teile davon mit sofortiger Wirkung jederzeit kündigen. Wichtige Gründe sind Pflichtverstöße des Unternehmens gegen die AGB und sonstige vertragliche Vereinbarungen sowie die Einstellung der Geschäftsaktivität.
8. SONSTIGES
8.1. Grundlage für die Leistungserbringung von ANGEHEUERT ist zunächst der unterschriebene Vertrag einschließlich der AGB als Vertragsbestandteil.
8.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg, dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Im Übrigen gelten ansonsten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
Datum 18.09.2025